Allenfalls in altruistischer Form und unter engen Rahmenbedingungen
Eizellspenden sollten allenfalls in altruistischer Form und unter engen Rahmenbedingungen zugelassen werden. Vor einer gesetzlichen Zulassung müssen die medizinischen und gesellschaftlichen Folgen auf fundierter wissenschaftlicher Basis erforscht werden: Welches sind die medizinischen und sonstigen Risiken von Eizellspenden für Spenderinnen, für austragende Mütter und auch für die Kinder? Eine Ausnutzung persönlicher Notlagen bei den Spenderinnen muss verhindert werden. Die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende muss bei einer Zulassung auch durch verfahrensrechtliche Vorgaben sichergestellt und kontrolliert werden. Sollte sich der Gesetzgeber für die Zulassung der Eizellspende in Deutschland entscheiden, sind diese Spenden ebenfalls in einem Register des DIMDI zu erfassen. Denn nur so kann das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung der so gezeugten Kinder sichergestellt werden.
Detaillierter dazu: Kinderwunsch und Kindeswohl: https://www.eaf-bund.de/schwerpunkte/reproduktionsmedizin/positionspapier