Nein
Nein, weil die überflüssigen Embryonen (also Babys) getötet werden.
am 23. Jan. 2022 von StKo
Abgesehen davon, dass künstliche Befruchtung die Rechte der Kinder mit Füßen tritt (was bei Antworten zu den anderen Fragen schon thematisiert wird), muss bei jeglicher Fortpflanzungsmedizin gelten:
weiterlesenam 23. Jan. 2022 von CIZ
Ja, die Krankenkassen sollen die Behandlung, die Kryokonservierung und die Übernahme von Medikamente übernehmen. Die Kinderwunschpatienten werden nicht wie Patienten, sondern wie Kunden mit Sonderleistungswünsche von den Krankenkassen behandelt.
weiterlesenNein, weil die überflüssigen Embryonen (also Babys) getötet werden.