Sollte künstliche Befruchtung bei ungewollter Kinderlosigkeit ganz von den Krankenkassen bezahlt werden?

Nicht alle Menschen können sich fortpflanzungsmedizinische Behandlungen leisten, denn diese sind teuer und werden in der Regel nicht vollständig von den Krankenkassen finanziert. Zudem sind Fördermöglichkeiten an Kriterien wie Alter und Familienstand gebunden.
Sollten die Kosten der künstlichen Befruchtung bei ungewollter Kinderlosigkeit vollständig von den Krankenkassen übernommen werden? Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen?