Sollten Embryonen aus reproduktionsmedizinischen Behandlungen auch für Forschungszwecke verwendet werden dürfen?

Forschung an und mit menschlichen Embryonen beschäftigt sich unter anderem mit Grundfragen der Embryonalentwicklung und der frühen Krankheitsentstehung. Ziel ist beispielsweise, Unfruchtbarkeit besser behandeln und die Überlebensfähigkeit und gesunde Entwicklung von Embryonen bzw. Föten in der Schwangerschaft verbessern zu können.
Bei fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen können In-vitro-Embryonen, d. h. sehr frühe Entwicklungsstadien, übrigbleiben. Diese können eingefroren und für eine spätere Behandlung verwendet oder für eine Embryonenadoption gespendet werden. Wenn die Familienplanung des Paares abgeschlossen ist und die Embryonen nicht zur Adoption freigegeben werden, lässt man sie in der Regel absterben. Zurzeit dürfen Embryonen, die am Ende einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung übrig sind, nicht für Forschungszwecke gespendet werden. Das gilt auch für solche Embryonen, die im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik als geschädigt identifiziert wurden und deshalb üblicherweise verworfen werden würden.
Sollten Paare die Möglichkeit haben, übrigbleibende Embryonen für hochrangige Forschungsziele zur Verfügung zu stellen?
Am 10. Januar 2022 hat die Leopoldina eine virtuelle Podiumsdiskussion zu diesem Thema veranstaltet. Den Mitschnitt der Veranstaltung finden Sie auf Youtube.